Seit der Energiesparverordnung aus 2014 (EnEV 2014) müssen Vermieter bzw. Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Gebäude verkaufen oder neu vermieten wollen, vorab einen Energieausweis für dieses Objekt erstellen lassen.
j+p möchten Ihnen beim Energiesparen helfen. Wir sind aber nicht davon überzeugt, dass der Energieausweis das beste Instrument dazu ist. Um der gesetzlichen Auflage aber nachzukommen, bieten wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Sachkompetenz die Erstellung eines kostengünstigen und rechtssicheren Energieausweises an.
Auch wenn Online-Energieausweise mit geringstem Aufwand erstellt werden können, bieten wir Ihnen so etwas nicht an. Das hat folgenden Grund:
Energieausweise sind nur gültig, wenn der Aussteller keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der vom Eigentümer bereitgestellten Daten hat (EnEV 2014 §17, Absatz 5). Wenn Sie als Eigentümer die Daten selbst in den Computer eingeben, könnte dies dazu führen, dass ein Richter diesen Energieausweis als ungültig ansieht. Ob der Aussteller die Daten im Computer persönlich überprüft ist nicht beweisbar und viele Online-Energieausweise werden nicht oder nicht richtig überprüft. Dies wurde durch eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, die zu dem Fazit kommt: "Mangelhafte Energieausweise aus dem Internet".
Wir prüfen daher alle Daten auf Plausibilität, halten ggf. mit den Eigentümern Rücksprache und geben sie erst danach selbst in den Computer ein.