Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein optimiertes und vereinfachtes Förderangebot, das die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammenfasst.
Für Privatleute stehen Mittel für den Erwerb oder den Bau von Wohneigentum zur Verfügung, aber es werden auch Energiespar- oder Energieerzeugungsmaßnahmen unterstützt. Für viele große und kleine Umbauten kommt eine Förderung infrage.
Ab dem 01.01.2021 werden folgende Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert:
Ausführlichen Informationen finden Sie auf den Seiten der BAFA.
Die förderfähigen Kosten für die energetische Sanierungsmaßnahme (inklusive Umfeldmaßnahmen) können im Wege der Zuschussförderung pro Antrag und Kalenderjahr bis zur Höhe der folgenden Höchstbeträge gefördert werden (Höchstgrenze):
Es gibt BAFA-Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und weitere zahlreiche kommunale und Landesprogramme. Die sind oft mit der KfW-Förderung kumulierbar. So können Zuschüsse erhöht und die Investitionskosten gesenkt werden. Allerdings gilt es dabei Kumulierungsregeln zu beachten.
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