Aktuelles

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Hier informieren wir Sie mit interessanten Neuigkeiten aus den Themenbereichen Energiesparen, Neubau und Sanierung.  Ebenso finden Sie hier die aktuellsten News aus unserem Büro.


20.05.2024

Förderung für neue Heizung 2024


Viele Änderungen ab 2024:

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungen in Wohngebäuden mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen. Die Vorgaben des GEG beginnen schrittweise ab 2024 und müssen bis spätestens Juni 2028 vollständig umgesetzt sein.


Nun die gute Nachricht:

Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Förderkonzept für den Heizungstausch geeinigt, das sogenannte  "Heizungsgesetz". Hausbesitzer können für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

Die Beantragung der Förderung ist seit 27. Februar 2024 über das Onlineportal der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für das Förderprogramm 458 freigeschaltet. 


Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen.
  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt


Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese enthält Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Diese Bestätigungen (BzA) erhalten Sie z.B. von uns als akkreditierten „Energieeffizienzexperten“. Übrigens kann auch die Fachplanung und Baubegleitung gefördert werden. Bei Heizungen zählen insbesondere die Heizlastberechnung und der hydraulische Abgleich dazu.



27.07.2022

 

Reform der Gebäudeförderung - Transparenter und übersichtlicher soll die neue Förderstruktur werden.


Hintergrund der Reform sei die angespannte Lage bei der Energieversorgung.

Im Gebäudebereich sollen die fossile Technologien ersetzt werden und mehr erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Mehr Energieeffizienz hilft, bei den Energiekosten zu sparen.


Im großen und Ganzen bekommt jeder Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt das ältere Haus zu sanieren, Fenster auszutauschen oder die Gasheizung rauszuwerfen hilft um Kosten und Energie zu sparen. Immerhin liegt der Effekt für Energieeinsparung bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Deshalb verschiebt sich der Fokus mehr zur Förderungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.


Mit der Reform der BEG werden jährliche Bewilligungen von 13-14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen.

Zum Vergleich:

2020 rund 5 Milliarden Euro

2021 rund 8 Milliarden Euro

2022 sind es aktuell rund 9,6 Milliarden Euro (Zeitraum von Januar bis Juli 2022)


Was ändert sich?

1. Sanierungsförderung

Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung sind nicht mehr als Kredit der KfW förderfähig. Die Fördermöglichkeit über einen Zuschuss des BAFA bleibt noch bis inkl. 14. August 2022 zu gleichen Konditionen erhalten.

Danach werden auch hier die Fördersätze angepasst: z.B. bei Fenstern, Türen, Dächern, Fassaden, Heizkörpern und Wintergärten von 20 auf 15%.
 

Es wird ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen wird gestrichen.

Die Fördersätze werden ab den 15. August 2022 um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Sie bleiben damit weiterhin auf einem hohen Niveau. z.B. bei Wärmepumpen und Klimageräten i.d.R. von 35 auf 25%.

2. Folgeanpassungen bei Neubauförderung

Bei der Gebäudeförderung für den Neubau erfolgt die Reform erst zu 2023.

Im Programm EH 40 Nachhaltigkeit werden die Tilgungszuschüsse im Neubau ab 28.08.2022 auf 5 % gesenkt (Ausnahme: Kommunen).


 

Mehr Informationen:

Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG

BAFA


 


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