Aktuelles Archiv

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  • 01.07.2021 Das Hamburger Klimaschutzgesetz – gültig ab 1. Juli 2021

    Wenn es um den Klimaschutz geht, spielt das Heizen und der tägliche Warmwasserbedarf eine wichtige Rolle. Hier liegen große CO2-Einsparpotentiale. Als Teil des sogenannten „Hamburger Klimaplan“ soll das Hamburgische Klimaschutzgesetz dazu beitragen bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.


    Die Umsetzungsverordnung (HmbKliSchUmsVO) sieht ab Juli 2021 in Hamburg vor, dass bei der Wärmeversorgung (EE-Pflicht) ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Außerdem regelt sie die Details zur Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen, die (PV-Pflicht).


    Was bedeutet die EE-Pflicht für Hauseigentümer?

    Die EE-Pflicht gilt, wenn eine Heizungsanlage ersetzt oder neu eingebaut wird. Dann müssen 15% der Wärme, die in das Haus eingebracht werden, durch erneuerbare Energien produziert werden.


    Das Haus wird an ein Fernwärmenetz angeschlossen.

    Installation einer Wärmepumpe, die Abwärme oder Umweltwärme aus Luft, Boden oder Wasser nutzt.

    Installation einer Solarthermie-Anlage. Hier wird die Sonne zur Warmwasserbereitung genutzt und unterstützt damit die Heizanlage. Abhängig von der Größe der Solarthermie-Anlage und der Heizanlage kann dies ausreichen um die gesetzlichen Vorgaben oder Vorgaben der Förderrichtlinien zu erfüllen.

    Einsatz einer Pelletheizung (Holzheizung). Diese benutzt den regenerativen Rohstoff Holz.

    Alternative bei Öl- oder Gasheizungen, die nicht mit den vorgenannten technischen Änderungen ausgestattet werden. Beimischung von Biomethan zu Erdgas bzw. flüssiger Biomasse (Bioöl) zu Heizöl. Dies spart Investitionen in zusätzliche Anlagen, führt aber zu einem deutlich höheren Einkaufspreis.


    Mehr Informationen auf hamburg.de:


    Was bedeutet die PV-Pflicht für Hauseigentümer?


    Neubauten müssen ab dem 01.01.2023 mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet sein und diese betreiben. Wird die Dachhaut bei Bestandsgebäuden erneuert, gilt diese Pflicht ab dem 01.01.2025. Beratung ist wichtig


    Mehr Informationen auf hamburg.de:


    Es gibt Fördermöglichkeiten für Heizungen mit Erneuerbaren Energien:


    Sowohl die Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Investitionskosten für Heizungen mit Erneuerbaren Energien. Speziell dann, wenn der Anteil der Nutzung der Erneuerbaren mehr als die vorgeschriebenen 15% beträgt. Die Förderungen von Bund und Land sind kombinierbar.


    Wir beraten Sie gern detailliert zu diesem Thema.

  • 01.01.2021 BEG: neue Bundesförderung Effiziente Gebäude startet 2021

    Seit Jahresbeginn gelten einige Neuerungen bei der staatlichen Förderung von Energieeffizienz-Maßnahmen im Gebäudebereich und für Heizungen mit erneuerbaren Energien.


    Ab Januar 2021 werden die Förderprogramme von KfW und BAFA mit der BEG neu geordnet.


    Die bislang zehn Teilprogramme in vier Förderprogrammen werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.


    BEG WG = Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden

    BEG NWG = Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden

    BEG EM = Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden


    Als erstes startet das Programm BEG EM ab 1. Januar 2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA.


    Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.


    Ab 1. Juli 2021 folgen dann BEG WG und BEG NWG – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW.


    Die wichtigen Neuerungen, die bereits seit 01.01.2021 gelten:


    Nur eine Antragsstelle: Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, egal ob Wärmedämmung, der Einbau einer Wärmepumpe oder der Installation einer Solarthermie-Anlage können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

    Förderhöhe gestiegen: Die förderfähigen Kosten für die Sanierungsmaßnahmen insgesamt erhöhen sich von 50.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.


    Baubegleitung: Die mögliche Förderung einer Baubegleitung sinkt von 4.000 auf 2.500 Euro pro Antrag und Jahr.


    Zuschuss für Mehrfamilienhäuser, Mieter und Nichtwohngebäude: Der 20% Zuschuss bei energetischen Sanierungen steht jetzt auch für Mehrfamilienhäuser, für Eigentümer und Mieter und für Nichtwohngebäude zur Verfügung.


    Bonus Sanierungsfahrplan: Wenn die geplante Sanierungsmaßnahme Teil eines vorab geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, gibt es ein zusätzlichen Bonus in Höhe von 5%.


    Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen (z.B. Holzpelletheizungen) mit geringen Staubemmissionen erhalten bis zu 40% Zuschuss. Der Austausch von Ölheizungen wird besonders prämiert damit erhöht sich zum Beispiel die Förderung für Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, von 35 Prozent auf 45 Prozent Förderquote.


    Solarthermie: hierfür erhalten Sie bis zu 30 Prozent Zuschuss.


    Gasheizung + Solarthermie oder Wärmepumpen oder Biomasseheizungen: genannt Gas-Hybrideizung. Hier werden alle Kosten mit 30 Prozent bezuschusst, Beim gleichzeitigen Austausch von Ölheizungen sogar mit 4o Prozent.


    Beratung ist wichtig


    „Trotz einiger Vereinfachungen ist und bleibt Beratung wichtig“. Weiterhin müssen technische Mindestanforderungen eingehalten und die Anträge vorab gestellt werden.


    Hierbei ist in der Regel für die Antragstellung und die Bestätigung nach Durchführung der Maßnahme ein staatlich lizensiereter Energieeffizienzexperte erforderlich.


    jenner + partner gehört zur Gruppe der für diese Förderprogramme zugelassenen Energieffizienzenxperten.

  • 28.10.2020 Das neue Gebäudeenergiegestz (GEG)

    Das Gebäudeenergiegesetz vereinheitlicht das Energiesparrecht für Gebäude. Es führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen.


    Es tritt am 1. November 2020 in Kraft.


    Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. 


    Die wichtigsten Fakten zum neuen Gesetz:


    1 . Im Falle eines Hausverkaufs oder einer Sanierung besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung.

    Bei einem Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käufer, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungsgespräch führen.


    Bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Verbraucher eine Energieberatung in Anspruch nehmen, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur Energiebilanzierung angestellt werden.


    Buchen Sie bei uns eine Hauskaufberatung, bieten wir Ihnen dazu eine kostenlose Energieberatung an, so das Sie damit gleichzeitig ihrer Beratungspflicht nachkommen können.


    2. Staatliche Förderung für erneuerbarer Energien und effiziente Energienutzung sind im GEG jetzt fest verankert.

    Das Gebäudeenergiegesetz sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei der Sanierung bestehender Gebäude und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte in Bestandsgebäuden vor. Der Staat unterstützt bei Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung. Alternativ können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.


    3. Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung

    Strom aus erneuerbaren Energien ist künftig als anteilige Nutzung erneuerbarer Energien anrechenbar. Erforderlich ist ein Mindestdeckungsanteil von 15 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs.

    Das GEG verpflichtet Bauherrn dazu, sich für die Nutzung mindestens einer Form Erneuerbarer Energie zu entscheiden. Dazu zählen erneuerbare Energien aus gebäudenahen Quellen wie Solaranlagen, aber auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wie die Brennstoffzellenheizung, in der Biomethan zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Die Nutzung von Erneuerbarer Fern- sowie Abwärme fällt ebenso unter die Erfüllungsoptionen des Gesetzes.


    4. Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig.

    Eingeführt wird ein Verbot von Neuinstallation von Öl- und Kohlekesseln ab 2026.

    Ab dem Jahr 2026 dürfen, neue und mit Heizöl oder Kohle betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden.

    Heizkessel, die 30 Jahre alt sind oder älter, müssen außer Betrieb genommen werden.


    5. Weitere Vorschriften zu Energieausweisen

    Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise wird für Neubauten und Bestandsgebäude sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude vereinheitlicht.


    Energieausweise werden belastbarer: Berechnungen müssen eingesehen und Angaben der Eigentümer sorgfältig geprüft werden. CO2-Emissionen müssen im Energieausweis angegeben werden.


    Neben Verkäufern und Vermietern sind nun auch Immobilienmakler verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen.


    Weitere Informationen auf den Seiten des BMI:

  • 24.01.2020 Höhere Förderzuschüsse für Dach- und Fenstersanierungen

    Anhebung der Fördersätze von der KfW

    Das Klimakabinett der Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele beschlossen. Daher treten seit dem 1. Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.

    Die angekündigte Anhebung der Fördersätze von der KfW für die energetische Gebäudesanierung ist ab dem 24.1.2020 gültig. Zum Teil wurden zudem die Höhe der förderfähigen Kosten und der maximale Kreditbetrag deutlich angehoben.


    Konkret heißt das:

    Dachsanierungen und Fensteraustausch werden deutlich besser gefördert. Sie profitieren, da eine Sanierung für alle jetzt bezahlbar wird.


    Die KfW-Zuschüsse betragen jetzt 20% der Maßnahmekosten (max. 10.000,- je Wohnung). Zusätzlich zum Zuschuss gibt es bis zu 50.000,- € je Wohnung KfW-Kredit.

    Voraussetzung ist ein U-Wert der Dachflächen von max 0,14 W/qm K (Gauben 0,2 W/qm K) und bei den Fenstern ein Uw-Wert von max 0,95 W/qm K.


    Zusätzlich können in vielen Orten Schleswig-Holsteins noch 2000,- € bei EFH, bzw. bis zu 5000,- € je Wohnung bei MFH und in Hamburg bis zu 30,- €/ qm Dachfläche und 70,- €/ qm Fensterfläche dazukommen.

    Das übertrifft die alternative Möglichkeit 20% der Kosten von der Steuer abzusetzen bei weitem.

    Zu den Änderungen im Detail auf der Seite der KfW



    jenner + partner sind von der KfW anerkannte Sachverständige und übernehmen für Sie die Berechnung der maximal möglichen Gesamtzuschüsse und die Beantragung und Abwicklung. 


    Wir beraten Sie gern detailiert zu diesem Thema. Zum Beratungsgespräch 

  • 20.07.2020 Neues Förderprogramm in Schleswig-Holstein "Zuschuss für Einbruchschutz"

    Ob in eine Wohnung oder ein Haus eingebrochen wird hängt vom Standort der Immobilie ab und davon, wie leicht es den Einbrecher gemacht wird sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Türen und Fenster auszutauschen oder nachzurüsten, ist deshalb ein wirksames Mittel gegen Wohnungseinbrüche. 


    Um Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihr Haus oder ihre Wohnung gegen Einbruch zu sichern, hat die IB.SH ab dem 20.07.2020 das Förderprogramm "Zuschuss für Einbruchschutz" aufgelegt. Gefördert werden Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein. 


    Welche Vorraussetzungen müssen Sie erfüllen?

        • Ihre Immobilie liegt in Schleswig-Holstein

        • Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro

        • Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.

        • Die Förderung muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden (keine Eigenleistung).


    Es werden maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro. Förderfähige Investitionen die zwischen 500 Euro und 1.000 Euro liegen werden mit 20 % gefördert. Die weiteren Investitionskosten werden mit 15% gefördert. Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahmen in einer Summe ausgezahlt. 


    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein).

  • 14.01.2020 Bis zu 45% Zuschuss bei Heizungsaustausch

    BAFA-Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien am Markt

    Die im Klimapaket angekündigte Förderung für neue Heizungen kann seit 01.01.2020 beantragt werden. jenner + partner hat die ersten Anträge gestellt und wartet auf die Bewilligungen, die nach Aussage des Bundesamtes frühestens ca. 7 Wochen nach Antragstellung zu erwarten ist.


    Wer sich von alten Ölheizungen verabschiedet erhält zusätzlich 10% der Investitionskosten. Damit die Umwelt entsprechend profitiert (Förderziel ist die Verringerung der CO2-Emissionen in Deutschland um ca. 0,05%) müssen Solaranlagen, Wärmepumpen, Holz- oder Pelletheizungen oder wasserführende Kaminöfen eingebaut werden oder die neue Gasheizung unterstützen. Diese Kombinationen werden Gas-Hybridheizungen genannt und wir gehen davon aus, dass Sie in Zukunft einen nennenswerten Anteil zur Erreichung unserer Klimaziele beisteuern werden.


    Zum Beratungsgepräch

  • 01.10.2019 Schallschutz-Förderprogramm für Flughafenanrainer im Fluglärmschutzbereich

    Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) stellt 1,5 Mio. Euro für besseren Schallschutz für Flughafenanrainer zur Verfügung. 


    Fluglärmgeplagte Haus- und Wohnungseigentümer können vom Landesprogramm der Umweltbehörde Fördermittel erhalten, die durch das gesetzliche Lärmschutzprogramm des Flughafens nicht abgedeckt werden. 

    Die Umweltbehörde stellt dazu bis Ende 2020 einen Betrag von 1.5 Mio. € bereit. Die Förderung kann bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ab sofort beantragt werden. Mit diesem neuen Förderpaket setzt die Umweltbehörde den Punkt „Passiven Lärmschutz stärken“ aus dem 21-Punkte Papier zum Fluglärm um. 

     

    Voraussetzung ist, dass bereits früher ein Antrag nach dem 9. Fluglärmschutzprogramm auf Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen beim Flughafen erfolglos war. 


    Die vom Fluglärm betroffene Bürgerinnen und Bürger bzw. deren Vermieterinnen und Vermieter werden per Post benachrichtigt. Falls Betroffene keine Benachrichtigung erhalten, können sie anhand der interaktiven Karte Lärmschutzbereich Flughafen Hamburg oder der Straßenliste prüfen, ob ihre Wohnung oder ihr Haus in der Tagschutzzone 1 und/oder Nachtschutzzone liegen. 


    jenner + partner sind von der IFB Hamburg autorisierte Qualitätssicherer in den Bereichen "Neubau" und "Sanieren". 

    Wir unterstützen Sie auf dem Weg durch den Fördermittel Dschungel, also bei Beantragung und Auswahl von Fördergeldern und Zuschüssen.

  • 01.10.2019 Hamburg Haushalte bekommen Klimabonus bei Umstellung auf Gasheizung

    Die Gasnetz Hamburg gibt Klimabonus von über 1.000 Euro für Hausbesitzer


    Mit einem Klima-Bonus-Programm sollen mehr Hamburger zum klimafreundlicheren Heizen ermutigt werden. Über mehr als 1000 Euro können sich Hamburger Hausbesitzer freuen, die ihre Heizung bis Ende 2020 von Öl auf Gas umstellen.

    Werden Einfamilienhäuser mit Gas statt mit Öl beheizt, hat das großen Einfluss auf die Ökobilanz. Der CO2-Ausstoß sinkt nach Berechnungen des Umweltbundesamts um 25 Prozent. Die Stickstoffoxide gehen um 62 Prozent zurück, die Feinstaubemissionen sogar um 93 Prozent. 

    Die Jubiläumsaktion zum 175-jährigen Bestehen der Hamburger Gasversorgung ist ein intelligenter und finanzieller Anreiz der Umweltbehörde und Gasnetz Hamburg, damit Hamburgs Klima kurz- und langfristig besser wird.


    Die Gelegenheit ist günstig, Ihre Heizung fit für die Zukunft zu machen.


    Der Gasanschluss für ältere Gebäude, aber auch für Neubauten wird mit diesem Klima-Bonus-Programm so günstig wie nie. Hausbesitzer die von Öl auf Gas umstelllen und eine energetische Maßnahme am Haus vornehmen, erhalten den Anschluss dank Prima-Klima-Prämie und Bonus besonders günstig. Die Anschlusskosten von normalerweise 1.028,16 Euro entfallen während des Aktionszeitraums (läuft bis Ende 2020), wenn im Zuge der Heizungssanierung oder des Neubaus weitere Maßnahmen durchgeführt werden, die die CO2-Emissonen senken.


    Zusätzlich können Hauseigentümer Förderprogramm und günstige Kredite von KfW und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für die Heizungsmodernisierung nutzen. Hier sind weitere ca. 900 Euro möglich. Lassen Sie sich abgestimmt auf ihre individuellen Bedürfnisse beraten. 


    Holen Sie sich die Zuschüsse, die Ihnen zustehen! 

    Jenner + Partner unterstütz Sie dabei. ehörde für Umwelt und Energie (BUE) stellt 1,5 Mio. Euro für besseren Schallschutz für Flughafenanrainer zur Verfügung. 

  • 01.04.2019 Schleswig-Holstein Zuschuss - Modernisierung für Selbstnutzer

    Mit dem Förderprogramm "Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer" will das Land Schleswig-Holstein Wohnungs- und Hausbesitzer zu Modernisierungen anregen, Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz durchzuführen.


    Ab 01.04.2019 können jetzt noch mehr Sanierungsvorhaben in Schleswig-Holstein mit 2000,- € Zuschuss durch die IB.SH gefördert werden. 

    Gefördert werden folgende Maßnahmen:

    • energetische Maßnahmen zur CO2-Einsparung von mindestens 20 %
    • Barriere reduzierende Maßnahmen
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz

    Auf der Liste der förderfähigen Gebiete sind viele Gemeinden dazugekommen. Jetzt stehen hier u.a. Ahrensburg, Ahrensbök, Ammersbek, Aumühle, Bad Bramstedt, Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Bargteheide, Barmstedt, Barsbüttel, Berkenthin, Bönningstedt, Bornhöved, Börnsen, Borstel-Hohenraden, Brande-Hörnerkirchen, Büchen, Ellerau, Ellerbek Elmenhorst, Elmshorn, Glinde, Großhansdorf, Henstedt-Ulzburg, Itzstedt, Kaltenkirchen, Kisdorf, Klein Nordende, Klein OffensethSparrieshoop, Kölln-Reisiek, Kummerfeld, Leezen, Lentföhrden, Nahe, Norderstedt, Oersdorf, Oststeinbek, Pinneberg, Prisdorf, Quickborn, Reinbek, Rellingen, Schenefeld, Tornesch, Trittau, Uetersen, Wahlstedt, Wedel, Wentorf. Aber für Orte die nicht auf der Liste stehen, wie z.B. Tangstedt sind diese Fördermittel unter bestimmten Umständen erhältlich.


    Sofern Sie energetische Maßnahmen planen, müssen Sie vor einer Antragstellung einen Sachverständigen einschalten.


    Hierzu beraten wir Sie gerne.

    Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

  • 11.10.2018 Die neue endgerätoptimierte Webseite geht online

    Willkommen beim neuen Internetauftritt der jenner + partner GbR. Nach unserem letzten Relaunch vor ca. 6 Jahren haben wir unsere Webseite für Sie vollständig neu gestaltet. Im Fokus dieses Relaunchs stand ein komplett überarbeitetes Design und die optimierte Ausgabe für unterschiedliche Endgeräte. Die Webseite entspricht dem neuesten Stand der Technik und passt sich automatisch den verschiedenen mobilen Endgeräten an, somit können sich die Nutzer mit dem Handy oder Tablet auch unterwegs informieren.


    Unser Internetauftritt sorgt mit einer klaren Struktur und einer optimalen Benutzerführung für den schnellen Abruf von Informationen.

    Es bietet allen Interessierten, Kunden und Partnern umfangreiche Informationen über uns und unser Portfolio an Dienstleistungen und vielen Themen rund ums Haus. 


    „Unser Unternehmen hat sich in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt. Dieser Entwicklung wollen wir auch mit der Webseite Rechnung tragen“, erklärt Geschäftsführer Bert Jenner den Relaunch.

  • 01.05.2018 Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht

    Genaue Baubeschreibungen, verbindliche Termine und die Option, sich vom Vertrag zu lösen.


    Sein eigenes Zuhause zu bauen, ist der Traum vieler Menschen. Aber der Traum kann auch schnell zum Alptraum werden. Beim Streit um Materialien oder Abschlagszahlungen oder gar geplatzten Einzugsterminen sind private Bauherren oft hilflos. Das ändert sich, denn seit 2018 räumt das neue Bauvertragsrecht Häuslebauern viel mehr Rechte ein.


    Jenner + Partner hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, von denen die privaten Bauherren künftig profitieren.

     


    1. Baubeschreibung wird Pflicht

    Ab 2018 haben private Bauherren bereits vor Vertragsschluss Anspruch auf eine aussagekräftige Baubeschreibung. Wer mit eigenem Architekten plant, hat keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung vom Unternehmer. In der Baubeschreibung müssen Bauunternehmen die wesentlichen Eigenschaften des Objekts klar und deutlich beschreiben: zum Beispiel die Baukonstruktion, Schallschutz, Innenausbau und die Gebäudetechnik. So können Verbraucher Angebote sowie Leistungen und Qualität besser miteinander vergleichen und ggf. durch Bausachverständige prüfen lassen. Auch Pläne mit genauen Raum- und Flächenangaben sind Pflicht.


    2. Verbindliche Bauzeitangaben

    Der Trödelei am Bau hat der Gesetzgeber jetzt ein Ende gesetzt: Baufirmen müssen künftig eine verbindliche Aussage zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses treffen. Wenn der Beginn noch nicht feststeht, ist die Dauer der Baumaßnahme anzugeben.


    Die Bauzeitenregelung erlaubt eine verlässlichere Planung und trägt somit zur Minderung der wirtschaftlichen Risiken für private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum bei. Kommt es doch zu Verzögerungen, können Bauherren Schadenersatzansprüche leichter geltend machen.


    3. Übergabe von Bau-Dokumenten

    Die Unternehmer sind künftig verpflichtet, den Bauherren wichtige Unterlagen künftig vor Baubeginn auszuhändigen. Dokumente, die der Bauherr zur Vorlage bei einer Behörde oder seiner Bank braucht, um z. B. einen Förderkredit (KfW) zu beantragen oder für die amtliche Abnahme des Gebäudes ( EnEV Nachweis), muss die Baufirma künftig vor Baubeginn aushändigen. So können Verbraucher die Informationen durch einen unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen.


    4. Begrenzung der Abschlagszahlungen

    Unternehmer dürfen nur noch maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung stellen. Für private Bauherren mindert sich so das Überzahlungsrisiko. Sie haben eine weitere Sicherheit, am Ende der Bauzeit


    Außerdem bleibt den Verbrauchern zum Ende der Bauzeit eine gewisse Handlungsfähigkeit erhalten und der nötige Druck, um Baumängel zu beseitigen.


    Achtung: Bei Bauträgerverträgen gilt weiterhin die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).


    5. Wiederrufsrecht für Bauverträge

    Private Bauherren können Verbraucherbauverträge, der nicht vom Notar beurkundet wurde, innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen.


    Nur in besonderen Fällen ist der Widerruf mit Kosten verbunden. Insgesamt sind private Bauherren ab kommendem Jahr also sehr viel besser geschützt. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt mit der Vertragsunterzeichnung, sofern der Unternehmer korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat. Versäumt er dies, dann endet die Widerrufsfrist erst ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss.


    Hat der Unternehmer bereits Bauleistungen erbracht, muss der Kunde Wertersatz leisten. Konkret: Steht der Rohbau bereits, muss dieser auch bezahlt werden, und zwar nach der ursprünglich vereinbarten Vergütung. Mit dem Rücktritt gehen dem Kunden aber alle Gewährleistungsansprüche verloren. Wer vom Bauvertrag zurücktreten möchte, sollte das also besser zügig tun. Und ganz wichtig: Das Widerrufsrecht gilt nur für private Bauherren und nicht für Bauträgerverträge, die notariell beurkundet werden.

  • 04.09.2017 jenner + partner feiert 25 jähriges Jubiläum

    In diesem Jahr feiern wir das 25-jährige Bestehen unserer Firma. Dies nehmen wir zum Anlass, uns bei Ihnen zu bedanken. 


    Vielen Dank

    liebe Architekten, Bauleiter, Bauherren, Hauseigentümer, Immobilienmakler, Modernisierer und Sanierer für Ihre langjährige Treue.

    Unser Anspruch wird auch in Zukunft sein, Sie bestens zu beraten.



    Nach guter Arbeit Jahr um Jahr,

    steht unsere Firma bestens da.

    So viele Jahre sind vergangen,

    Erfolge wurden eingefangen;

    so soll es auch zukünftig sein,

    dafür setzten sich alle Mitarbeiter ein.  

    25 Jahre Jubiläum jenner + partner


    Vielen Dank

    geschätztes Team von "jenner+partner" in Norderstedt, Hamburg, Augsburg, Berlin, Magdeburg, Stuttgart, Frankfurt, ... für die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit. 


    Wähle einen Beruf, den du liebst, und du brauchst keinen Tag in deinem Leben mehr zu arbeiten.

    (Konfuzius)


  • 21.03.2017 Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW weiten Zuschussförderung für Einbruchschutz aus.

    •     Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen
    •     Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 Euro
    •     Zuschüsse ab 50 Euro bis maximal 1500 Euro möglich
    •     Online Beantragung über KfW-Zuschussportal

    Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände


    Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus. Ab 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 EUR bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1500 Euro KfW-Zuschuss möglich.


    Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: "Wir sehen, dass die KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz großes Interesse bei den Hauseigentümern und Mietern findet und freuen uns, dass wir nun die Förderung ausweiten können. Ab jetzt fördern wir auch kleinere Maßnahmen für den Einbruchschutz, wie zum Beispiel den Austausch von Türschlössern. Somit tragen wir dem Bedürfnis der Bauherren nach mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden Rechnung."


    Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden. Seit 1. April 2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Hauptsächlich wurden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut. Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.


    Der einfache Weg zu Ihrer Förderung


    Auf diesen Seiten der KfW finden Sie weitere Informationen und im KfW-Zuschussportal können Sie wohnwirtschaftliche Zuschüsse ganz einfach selbst beantragen.

  • 01.08.2016 Heizungsoptimierung mit dem neuen Förderprogramm der BAFA.

    Mit dem neuen Förderprogramm der BAFA lassen sich Maßnahmen zur Optimierung der Heizung kostengünstig umsetzen.


    Viele Hausbesitzer scheuen vor einer Sanierung zurück, weil sie hohe Ausgaben fürchten. Veraltete Technik in den Heizungssystemen und nicht aufeinander abgestimmte Anlagenteile verbrauchen unnötig viel Strom. Durch den Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen kann man Strom für bis zu 500 Waschmaschinengänge im Jahr einsparen. Durch einen hydraulischen Abgleich kann der Verbrauch Ihrer Heizung noch weiter gesenkt werden und die Wohnräume bleiben trotzdem angenehm warm. Es lohnt sich also doppelt: Hausbesitzer sparen Energie und kassieren außerdem Geld vom Staat.


    Intelligent heizen mit Geld vom Staat


    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezuschusst mit einem neuen Förderprogramm den Einbau effizienter Pumpen und die Optimierung der Heizungsanlage und setzt damit neue Förderimpulse.


    Hausbesitzer, die ab dem 1. August 2016 ihre Heizung auf Vordermann bringen, profitieren neben geringeren Strom- und Heizkosten von staatlichen Fördergeldern in Höhe von 30 Prozent der verauslagten Kosten.


    Die "Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und den hydraulischen Abgleich" bildet die Grundlage für die Förderung.


    Gegenstand der Förderung sind zwei Maßnahmen:


        Pumpenaustausch

        Gefördert wird der Austausch alter Pumpen durch hocheffiziente Pumpen für Heizung und Warmwasser.


        Optimierung des Heizungsbetriebs

        Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen wird ebenfalls bezuschusst. Dabei stimmt ein Fachbetrieb alle Komponenten der Heizungsanlage aufeinander ab und optimiert diese für die Gebäudenutzung. Ergänzend zum hydraulischen Abgleich werden auch weitere Investitionen und Optimierungen an der bereits installierten Anlage gefördert (z. B. Austausch von Thermostatventilen).


    Maßnahmen kombinieren lohnt sich


    Eine Kombination von Pumpenaustausch und Heizungsoptimierung ist möglich und sinnvoll. Bezuschusst werden die Fördermaßnahmen jeweils mit bis zu 30 Prozent, maximal 25.000 Euro.

    Heizkosten senken ist günstiger als Sie denken!


    http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html


  • 01.04.2016 Baubegleitung und energetische Fachplanung - auch im Neubau durch KFW förderfähig.

    Zum 1. April 2016 passt die KfW-Förderbank ihre Förderung im Programm „Energieeffizient Bauen“ den veränderten Anforderungen der Energieeinsparverordnung an.


    So hat ein Bauherr einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Hierbei erhält er 50% (max. 4.000 Euro) der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten.


    jenner + partner sind von der KfW anerkannte Sachverständige in den Bereichen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren“. So können Sie sicher sein, das wir die Mindestqualifikationen besitzen und sie kompetent und umfangreich beraten. Das beginnt in der Planungsphase schon bei der Auswahl der optimalen Heizungstechnik, des Dämmstandards oder der Fördermöglichkeiten und endet mit der Endabnahme.


    jenner + partner bietet ihnen noch mehr, z.B. auch Luftdichtheitstest (Blower Door Test)  oder die Bautrocknung im Neubau. Früher mussten neue Häuser monatelang trocknen, bevor sie bezogen werden durften. Heute wollen die meisten Menschen schnell in das neue Haus einziehen, kaum dass die Handwerker aus dem Haus sind. Aber neue Häuser mit frischem Putz und Estrich sind nass. Wer die Feuchtigkeit nicht systematisch aus dem Haus heizt und lüftet, der muss mit Schimmel rechnen. Zu trockene Luft birgt wiederum andere Probleme. Am besten sollten Bauherren die Feuchtigkeit vom Experten kontrollieren lassen. Die Experten von jenner + partner begleiten Ihren Bau, kontrollieren und arbeiten sicher, schnell und kostengünstig. Für die Bautrocknung verwenden wir z.B. den effizientesten Bautrockner, der am Markt verfügbar ist.


    Weitere Neuerungen im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ zum 1. April 2016 sind:

    • Einführung eines neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus
    • Vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55
    • Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70
    • Verdoppelung des Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit auf 100.000 Euro


  • 20.12.2015 Höhere KfW-Zuschüsse (159/455) für altersgerechte Sanierung und Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz.

    Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe (KfW) private Eigentümer und Mieter bei gezielten Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche. 

    Darüber hinaus wurden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie für das Erreichen des anspruchsvollen Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar. Die KfW wird die Kreditförderung zum 1. April 2016 um zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz entsprechend erweitern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Zuschuss, die darüber hinaus auch dem Steckbrief „Einbruchschutz“ der KfW entnommen werden können.


    Mehr Informationen zum Thema "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" finden Sie im Merkblatt der KfW (455).


    Wie ändern sich die Zuschusssätze?


    Die Zuschusssätze für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung betragen 10 % (vorher 8%), beim Erreichen des Förderstands „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten (bisher 10%). Die Mindestinvestitionskosten sinken von 3.750 Euro auf 2.000 Euro.


    Wie hoch ist der Zuschuss?


    Wer ausschließlich Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Bei Investitionen in barrierereduzierende Maßnahmen kann ein Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von mind. 200 Euro bis max. 6.250 Euro beantragt werden.

     

    Was wird gefördert?


    Folgende Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert:

    • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
    • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
    • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
    • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
    • Baugebundene Assistenzsysteme

    Folgende Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden gefördert:

    • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
    • Eingangsbereich und Wohnungszugang
    • Überwindung von Treppen und Stufen
    • Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
    • Badumbau
    • Sicherheit, Orientierung, Kommunikation
    • Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen

    Alle Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können kombiniert werden und müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen.


    Wer wird gefördert?

    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
    • Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
    • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
    • Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554 a BGB. Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter wird empfohlen.
    • Wohnungseigentümergemeinschaft bei gemeinschaftlichen Vorhaben.

    Ausnahmen. Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für Ferienhäuser oder -wohnungen oder gewerblich genutzte Flächen. Auch Pflege- und Altenwohnheime können das Förderprogramm nicht nutzen.


    Wie erfolgt die Antragstellung?


    Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW. Die Unterlagen zur Antragstellung sind ab sofort im Internet verfügbar (www.kfw.de/455).

  • 01.07.2015 IFB Zuschüsse für die Eigenheim-Modernisierung in Hamburg deutlich erhöht.

    Bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gibt es Verbesserte Förderkonditionen im Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand. Auch die Zuschüsse wurden deutlich erhöht, wodurch es jetzt noch lohnender ist, seine eigene Immobilie zu modernisieren.


    Durch eine optimale Dämmung der Außenwände, obersten Geschossdecke oder durch den Einbau vom Wärmeschutzfenstern wird verhindert, dass kostbare Wärme entweicht und Heizkosten eingespart werden.


    Mit Zuschüssen erleichtert die Hamburgische IFB Investitionen in den Wärmeschutz von bestehendem Wohneigentum in Hamburg. Die bislang geltende Limitierung der maximalen Förderhöhe auf 10 % der Gesamtkosten wurde aufgehoben. Ohne die Begrenzung können sich die Zuschüsse je Maßnahme für den Fördernehmer mehr als verdoppeln.


    Gefördert werden die Modernisierung von einzelnen Bauteilen oder umfassende Modernisierungen. Die Fördersätze für die Verbesserung einzelner Bauteile wurden zu Jahresbeginn angehoben und die förderfähigen Maßnahmen erweitert:

    • Außendämmung von Außenwänden: 20,– €/m² (vorher 12 €)
    • Kerndämmung zweischaliger Außenwände: 3,– €/m² (vorher 2 €)
    • Dämmung der obersten Geschossde >Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen bzw. -dächern: 30,– €/m² (vorher 10 €)
    • Dämmung von Flachdächern: 15,– €/m² (vorher 10 €)
    • Einbau von Wärmeschutzfenstern: bis zu 120,– €/m² (vorher 50 €)

    Bei umfassenden Modernisierungen (Bilanzverfahren Stufe A, B und C) wurden die Fördersätze ebenfalls angehoben – um bis zu 25 % je eingesparter Kilowattstunde.


    Die IFB-Förderung im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt die energetische Aufwertung von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten) und gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Dabei lohnen sich umfassende Modernisierungen dank eines Energiebilanzverfahrens, bei dem der eingesparte Energiebedarf berechnet wird, ganz besonders. Der Hamburger Energiepass, dessen Erstellung ebenfalls von der IFB Hamburg bezuschusst wird, zeigt auf, welche Maßnahmen sich besonders lohnen.


    Hier finden Sie die Förderrichtlinie und weitere Informationen zum Programm der IFB Hamburg.


    Eigenheimbesitzer erhalten unabhängige Beratung direkt bei den IFB-Experten im Beratungszentrum oder bei jenner + partner.

  • 01.06.2015 Aktion "Du und Dein Verein" - Wape Nafasi will gewinnen.

    Seit einer Woche läuft die Aktion "Du und Dein Verein". Wir hoffen auf viele Unterstützer, die für Wape Nafasi stimmen, so dass sie 1000 Euro gewinnen und die neue Schule in Kenyaluo South in Kenia zu Ende bauen können. Die Aktion läuft bis zum 30. Juni 2015, 12 Uhr.


    JETZT ABSTIMMEN


    Der Veranstalter, die ING DiBa, zahlt 1 mio € als Preisgelder.


    Mehr Informationen zu Wape Nafasi erfahren Sie auch auf unseren Unternehmenseiten Soziales Engagement oder direkt auf der Webseite www.wape-nafasi.de/.

  • 07.04.2015 Marktanreizprogramm (MAP): Höhere Förderung für Heizungsmodernisierung mit Erneuerbaren Energien

    Ob Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen - das Marktanreizprogramm beim BAFA lockt mit schnell verfügbaren Zuschüssen bei der Anschaffung der neuen Heizung aus erneuerbaren Energien.


    Ab 1. April profitieren neben Hausbesitzern auch Unternehmen von den erhöhten Fördermitteln aus dem (MAP)


    jenner+partner empfiehlt Hausbesitzern, jetzt über eine Heizungsmodernisierung mit erneuerbaren Energien nachzudenken. Denn mit einer Solarthermieanlage, Holzpelletheizung oder Wärmepumpe können sie ihre Heizkosten langfristig senken. Sie sollten die Gunst der Stunde nutzen, denn wer heute seinen Antrag beim BAFA stellt, der kann zu hundert Prozent auch davon ausgehen, einen Zuschuss zu seiner Investition zu erhalten - Förderfähigkeit der Anlage und Vollständigkeit der Unterlagen vorausgesetzt. Eine Beantragung ist bis zu 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage möglich.


    Unterstützt wird neben der Anschaffung der neuen Heizung, im Rahmen des Einbaus auch die Optimierung des gesamten Heizungssystems – etwa mit Zuschüssen für die Modernisierung der Heizkörper. Und wer bereits mit erneuerbaren Energien heizt, kann jetzt auch für das Nachjustieren seiner älteren, über das MAP bereits geförderten Anlage erneut einen weiteren Zuschuss beantragen.

    Die Höhe der Zuschüsse unterscheidet sich nach Größe und Art der Anlagen. Zusätzlich gibt es Boni für besonders effiziente Anlagen oder Kombinationen aus verschiedenen Techniken.


    Die MAP-Förderung lässt sich mit anderen Zuschüssen kombinieren

    Staatliche Förderungen zur neuen Heizung mit erneuerbaren Energien gibt es nicht nur vom BAFA. Es existieren zahlreiche weitere Landes- sowie kommunale Programme, die mit der MAP-Förderung kombinierbar sind. Zum Beispiel zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auf diese Weise lassen sich die Investitionskosten für die neue Heizung mit erneuerbaren Energien weiter senken.


    In fünf Schritten gelangen private Hauseigentümer, die z. B. eine Solarthermieanlage, eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe einbauen, durch das MAP zu attraktiven Zuschüssen:

    1. Eine förderfähige Heizungsanlage auswählen – am besten zusammen mit einem Energieberater. Der kann außerdem durch die Abstimmung von weiteren Maßnahmen dafür sorgen, dass sich der energetische Zustand der Heizanlage weiter verbessert.
    2. Heizung installieren lassen und in Betrieb nehmen.
    3. Förderantrag auf der Website des BAFA herunterladen.
    4. Förderantrag ausfüllen und unterschreiben. Fachunternehmererklärung vom Handwerker und Belege beifügen.
    5. Den vollständigen Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung beim BAFA einreichen.
  • 22.12.2014 Zuschüsse für Energieberatung steigen

    Dank der neuen Richtlinie zur Förderung der Energieberatung lohnt sich eine Vor-Ort-Beratung für Hausbesitzer noch mehr, denn das BAFA stockt ab März 2015 die Zuschüsse für Energieberatung vor der Sanierung auf. Gefördert werden Vor-Ort-Beratungen künftig mit 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten,  jedoch maximal mit 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

    Eine  tabellarisch Übersicht über die wichtigsten Änderungen der Richtlinie finden Sie unter:

    http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/publikationen/aktuelle_informationen/rili2012_2014.pdf 


    Neu: Für Wohnungseigentümergemeinschaften wird ein zusätzlicher Zuschuss eingeführt.


    Zusätzlich ist bei Wohnungseigentümergemeinschaften auch die Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen mit maximal 500 Euro förderfähig. Eine in den Energieberatungsbericht integrierte thermografische Untersuchung und/oder Stromeinsparberatung wird dagegen nicht mehr gefördert.


    Neu ist die Wahlmöglichkeit: Sanierungskonzept zum Effizienzhaus oder Sanierungsfahrplan


    Was den Inhalt des zu erstellenden Energieberatungsberichts angeht, besteht künftig folgende Wahlmöglichkeit: Entweder es wird im Rahmen  eines energetischen Sanierungskonzepts aufgezeigt, wie durch  zeitlich zusammenhängende Maßnahmen ein energetisches  Niveau erreicht werden kann, das einem KfW-Effizienzhaus entspricht (Komplettsanierung).

    Oder es wird alternativ ein Sanierungsfahrplan für eine umfassende energetische Sanierung aufgestellt. Der Sanierungsfahrplan muss einen Vorschlag enthalten, in welcher Reihenfolge die unter Beachtung der EnEV und des Stands der Technik aufeinander abgestimmten Maßnahmen umgesetzt werden sollten.

     

    Den BAFA-Zuschuss zur Energieberatung gibt es für alle Häuser, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige vor dem 31. Januar 2002 gestellt wurde. Den Antrag können Hausbesitzer vor der Energieberatung direkt beim BAFA stellen.


    Alle weiteren Informationen zu den neuen Förderkonditionen finden Sie unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/vob_richtlinie_2014.pdf

  • 25.10.2014 IFB bietet neue Darlehensangebote für Eigenheimkunden

    Drei neue Finanzierungsangebote der IFB unterstützen die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen und Eigenheimen. 


    Die Förderhöhe des  IFB-Aufstockungsdarlehen im KfW-Wohneigentumsprogramm 124 auf 100.000,– € verdoppelt. Damit lassen sich der Bau oder der Kauf von selbst genutzten Wohneigentum finanzieren. 


    Niedrige Zinsen können sich Kunden mit dem IFB Konstantdarlehen sichern, bis zu einer Höhe von 50.000€.  Der Zinssatz wird hier über 25 Jahre festgeschrieben. Die Zinsfestlegung erfolgt bei Vergabe und orientiert sich am Kapitalmarkt.


    Wer sein Eigentum energetisch umbauen oder barrierefrei gestalten möchte kann mit dem IFB Modernisierungsdarlehen bis zu 25.000 € abrufen. Dies ist besonders für Wohnungseigentümergemeinschaften interessant, da der Zugang zu diesem Darlehen vereinfacht wurde.

  • 01.07.2014: Baubegleitung soll für mehr Qualität am Bau sorgen

    Ab 1.6.2014 startet die KfW ihr Programmupdate für Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen - Die Expertenliste ist seit 1. Juni 2014 bei KfW-Förderung Pflicht.

    Mit der Expertenliste sollen Bauherren, die einen KfW-Kredit oder Förderung des Bafa beantragen, sicher sein können, dass die beauftragten Fachleute Mindestqualifikationen haben. Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen. Als Zusatzqualifikation erfordert der Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung als Experte für Bafa und KfW.


    Jenner + partner sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen.


    Gefördert wird im Zusammenhang mit Gebäudesanierung auch die Baubegleitung und energetische Fachplanung. Auch dazu ist in der Regel eine Eintragung in die Expertenliste notwendig. Dann können zahlreiche Maßnahmen wie Aufnahme des Bestands, messtechnische Untersuchungen des Gebäudes, die Entwicklung von Konzepten oder auch die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes enthalten sein. Einige Maßnahmen wie die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung, das Luftdichtheitskonzept und Wärmebrückenberechnungen werden auch bei Experten gefördert, die nicht in der Expertenliste stehen. Deren Angaben müssen dann jedoch von einem gelisteten Fachmann auf Plausibilität geprüft werden.

    Baubegleitung wird nur dann gefördert, wenn eine Förderung aus den KfW-Programmen 151 für Komplettsanierung, 152 für Einzelmaßnahmen oder ein Zuschuss aus dem Programm 430 beantragt wird. Auch von der KfW refinanzierte Programme von Landesinstituten sind förderfähig. Dann sind Leistungen von bis zu 8.000 Euro förderfähig, die Bauherren bekommen die Hälfte des Betrags ersetzt.

  • 12.06.2014: Kann ein Anstrich Wärme dämmen?

    Energiesparfarbe soll effektiv Wärme dämmen und 40% Heizkosten sparen. Ist also gut für die Umwelt und für den Verbraucher, werben die Anbieter von Energiesparfarbe. Man muss also nur die Wände neu streichen und bekommt eine effiziente Wärmedämmung? Es klingt nach einer guten Nachricht für alle Hausbesitzer die ihr Haus energetisch sanieren wollen.

    Nicht ganz, meint Dipl.-Ing. Bert Jenner, Energieberater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.


    Bert Jenner warnt vor „Energiesparfarbe“


    „Wie meistens im Leben gilt auch in Energiefragen: Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist vermutlich auch nicht wahr“, stellt Dipl.-Ing. Bert Jenner, Energieberater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, klar. „40 Prozent Energieeinsparung sind in Bestandsgebäuden auch mit einem guten Wärmedämmverbundsystem allein kaum zu realisieren. Dieses Ziel nur mit einem Wandanstrich zu erreichen, ist physikalisch unmöglich.“ Jegliche Dämmung erziele ihre Wirkung, so Jenner, durch zwei Faktoren:

    • die niedrige Wärmeleitungsfähigkeit des Materials sowie
    • die Dicke der dämmenden Schicht.

    Da ein Anstrich im Gegensatz zu einer herkömmlichen Dämmung maximal millimeterdick ist, kann die entsprechende Dämmwirkung niemals erreicht werden, ganz egal, wie gut die Substanz angeblich isoliert.


    Dennoch findet die magische Wandfarbe Abnehmer. „Leider kommt es häufig vor, dass Verbraucher den Werbeversprechen aufgrund der scheinbar niedrigen Investitionskosten Glauben schenken“, erzählt Bert Jenner aus seinem Beratungsalltag. Da die erwarteten Energieeinsparungen im Normalfall jedoch ausblieben, zahlten die Verbraucher im Endeffekt doppelt: Zu den weiterhin hohen Energierechnungen kommen die Kosten für die „Zauberfarbe“.


    Was also rät Bert Jenner, der auch in der Beratungsstelle Norderstedt für die Verbraucherzentrale berät? „Wer seine Heizkosten nachhaltig senken will, kommt um umfassende Sanierungsmaßnahmen meist nicht herum. Bevor aber irgendetwas beauftragt wird, sollte man dringend eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.“ Und wenn die Sanierung zu teuer ist? „Viele Leute unterschätzen, was sie durch ihr eigenes Verhalten und mit Kleinst-Maßnahmen wie der Abdichtung von Türen und Fenstern oder der richtigen Nutzung von Thermostatventilen bewirken können.“ Auch hierbei kann eine Beratung helfen.


    Im Rahmen der Aktion „Gut gedämmt ist halb geheizt“ beantworten die Energieberater der Verbrauerzentrale im Juni kostenlos alle Fragen zur Wärmedämmung.

    Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder der Presseinformation der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (PDF).

  • 18.12..2013: EnEV 2014: Was ändert sich?

    Mit der EnEV 2014 treten ab dem 01. Mai 2014 zahlreiche neue Anforderungen an die Dämmung von Dächern und Wänden in Kraft.

    Die Energieeinsparverordnung enthält eine Nachrüstpflicht, die über das jetzige Maß der EnEV 2009 hinausgeht. Bis jetzt wurde die Nachrüstpflicht nur für nicht gedämmte Dächer  vorgesehen, waren bereits Maßnahmen erfolgt entfiel die Nachrüstpflicht.

    Das könnte mit der  Energieeinsparverordnung EnEV 2014 anders werden, da sie lediglich die Pflicht zum Dämmen über den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 fordert. Die betrifft neben der Dämmung gegen Auskühlung auch den Schutz vor sommerlicher Hitze. Unbedingte Anforderung bedeutet, dass sie nach einer Übergangsfrist ( 31.12.2015) umzusetzen ist.

    Jedoch müssen nur Maßnahmen, die auch Einsparungen bringen erfolgen.


    Nachwachsende Rohstoffe können dank der EnEV 2014 einfacher eingesetzt werden, da die Anforderungen an die nachträgliche Kerndämmung von zweischaligem Mauerwerk geändert wurden. Da galt bisher die Anforderung der Verordnung als erfüllt, wenn der Hohlraum vollständig mit Dämmstoff ausgefüllt war und der Dämmstoff einen maximalen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(m²·K) hatte. Diese Größe wurde auf 0,045 W/(m²·K) erhöht.

    Dach-Bauteile, die nach dem 31. Dezember 1983 und unter Einhaltung der energiesparrechtlichen Vorschriften errichtet wurden, unterliegen bei einer Sanierung nun nicht mehr den Anforderungen im Bauteilverfahren. Das bedeutet, dass das komplette Bauteil nicht mehr auf den Stand der aktuellen EnEV gebracht werden muss, auch wenn mehr als zehn Prozent angefasst werden.


    Bei der Innendämmung darf die gedämmte Wand nach der EnEV 2009 den U-Wert von 0,35 W/(m²·K) nicht überschreiten. Das wurde gestrichen. Hier ist kompetente Beratung gefragt.  Der Wandaufbau muss vor der Ausführung genau analysiert werden.

  • 30.09.2013: Hamburg hat die Zuschüsse für energetische Modernisierung teilweise mehr als verdoppelt.

    Wer sein Dach und die Wände gut isoliert, kann oft über die Hälfte der Heizenergie einsparen. Die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat ihre Zuschüsse für Wärmeschutzmaßnahmen deutlich erhöht, um Hauseigentümer bei diesen Investitionen zu unterstützen.


    "Die höheren Zuschüsse sind vor allem für Hauseigentümer interessant, die ihre Fenster erneuern möchten", sagt die Expertin Stefanie Bender von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Förderung habe sich hier mehr als verdoppelt.  Wer Wärmeschutzfenster einbaue, erhalte anstelle von 20 Euro pro Quadratmeter Fenster nun 50 Euro. Zudem sei die Inanspruchnahme vereinfacht worden. "Bislang war die Förderung bei einem Fensteraustausch nur möglich, wenn zeitgleich die Fassade oder das Dach gedämmt wurden. Nun ist es ausreichend, wenn nachgewiesen wird, dass diese Bereiche einen besseren Dämmstandard haben als die neuen Fenster", erläutert Bender.


    Um Feuchteniederschlag oder gar Schimmelpilzbildung nach dem Fenstertausch an schlecht gedämmt Außenwänden zu verhindern, sei diese Überprüfung ohnehin ratsam. Bei umfassenden Modernisierungen wird der eingesparte Jahresheizwärmebedarf gefördert: Die Höhe der Förderung steige mit dem nach der Modernisierung erreichten Energie-Standard. Gefördert wird über die Hamburgische Investitions- und Förderbank. Für dieses Bilanzverfahren ist die Erstellung eines Hamburger Energiepasses verpflichtend.

  • 13.03.2013: Hamburg - höhere Förderung der BSU für Dämung ab 1. April

    ab 1. April fördert die BSU den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen beim Dämmen mit zusätzlich 10,- Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche.

    Wer sein Gebäude dämmen möchte oder neu baut, macht sich Gedanken, welcher Dämmstoff zum Einsatz kommen soll. Nicht immer ist der günstigste Dämmstoff auch der beste, und Laien verlieren schnell den Überblick. Weil gerade günstige Dämmstoffe wie Polystyrol immer wieder in der Kritik stehen, will die BSU gemeinsam mit dem EnergieBauZentrum der Handwerkskammer und dem Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH (ZEBAU) aufklären.

    Michael Sachs, Staatsrat für Stadtentwicklung: „Wir wollen mehr Wohnraum in der Stadt und kümmern uns dabei auch um einzelne Bauherren und Hauseigentümer. Eine unabhängige Beratung ist der beste Schutz vor Fehlinvestitionen beim eigenen Haus. Damit sich der Einsatz nachhaltiger Baustoffe beim Dämmen erhöht, steigern wir unsere Förderung hierfür ab ersten April mit zusätzlich 10 Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche.“

     

    Sämtliche Dämmstoffe von Natur- über Schaum- bis hin zu mineralischen Dämmstoffen mit ihren Vor- und Nachteilen werden im Rahmen der aktuellen Themenwoche vom 23. bis 28. März 2013 im Energiebauzentrum auf dem Elbcampus der Handwerkskammer in Harburg thematisiert. Die Einsatzbereiche der Materialien werden anhand von Praxisbeispielen erläutert, und Experten stehen für individuelle Beratung zur Verfügung. In Kooperation mit der ZEBAU GmbH und den Architekten Dittert & Reumschüssel werden im gesamten Jahr auch regionale Beratungstermine in den Bezirken angeboten.

  • 13.03.2013: Norderstedt - Sie kommen zum Energiecheck ins Haus

    Auch in Norderstedt bietet die Verbraucherzentrale die neuen Energie-Checks an:

    Dazu der Artikel in der Norderstedter Zeitung vom 13.03.2013


    Sie kommen zum Energie-Check ins Haus

    Verbraucherberatung hat ein neues Angebot und zwei neue Energieberaterinnen


    Von Michael Schick


    Norderstedt. Die Stehlampe mit Dimmer und Trafo schafft Behaglichkeit nach Wahl, aber: Bleibt der Stecker in der Dose, kostet das allein 30 Euro im Jahr. "Deutlich mehr Energie und Geld geht verloren, wenn noch alte Elektrogeräte im Haushalt arbeiten", sagen Jutta Lorenzen und Iris Thyroff-Krause - die beiden sind die neuen Energieberaterinnen der Verbraucherberatungsstelle in Norderstedt. Eine Kühl-Gefrierkombination mit der noch wenig effektiven Energiesparklasse B verbrauche in 15 Jahren Strom für 1616 Euro, ein modernes Kombi-Gerät mit dem Effizienz-Label A+++ komme mit 495 Euro aus.


    Da könne sich der Austausch in ein paar Jahren bezahlt machen, sagen die beiden Energieberaterinnen, die auch ins Haus kommen, um die Stromfresser zu ermitteln. Der Energie-Check bei Hausbesitzern oder Mietern ist ein neues Angebot der Verbraucherzentrale. Der Basis-Check kostet zehn Euro. Rund eine Stunde fragt die unabhängige Energieberaterin die Verbrauchsgewohnheiten ab und sieht sich im Haushalt um. Innerhalb von vier Wochen bekommt der Kunde einen Kurzbericht mit den Ergebnissen und Tipps, wie er Energie sparen und das Klima schützen kann.


    Die Beraterinnen prüfen unter anderem, wie effektiv die Heizanlage arbeitet

     

    20 Euro werden für den Gebäude-Check fällig. Der dauert zwei Stunden, die Beraterin analysiert zusätzlich zur Basis-Variante, wie effektiv die Heizung arbeitet, ob Solarkraft genutzt werden kann, Fassade und Fenster zu viel kostbare Wärme durchlassen. Variante drei wendet sich an alle Eigentümer, die eine Brennwertheizung haben. Die Anlage wird auf Effektivität geprüft, mit einem speziellen Messgerät ermitteln die Energieexpertinnen beispielsweise die Kondensatmenge sowie die Vor- und Rücklauftemperatur. Dafür sind zwei Termine nötig, die Kosten betragen 30 Euro.


    "Wir können diese Kontrollen nur so günstig anbieten, weil das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Energie-Checks fördert", sagt Carina Vogel, die bei der Verbraucherzentrale in Kiel zuständig für Energieberatung ist. Mit dem neuen Angebot wollten die Verbraucherberater aber keine Konkurrenz zu den Energieberatern schaffen, die damit auf dem freien Markt ihr Geld verdienen. Es gehe vielmehr darum, den Bürgern eine Informationsgrundlage für weitere Entscheidungen zu liefern. Anmeldung für den Energie-Check bei der Beratungsstelle in Norderstedt, Rathausallee 38, Telefon 040/523 84 55, oder unter Telefon 018/809 80 24 00.


    Doch Mieter und Hausbesitzer können auch selbst ermitteln, wo die Stromfresser sitzen. Die Verbraucherberatungsstelle neben dem Rathaus verleiht Messgeräte. Die Ausleihe ist kostenlos, die Nutzer müssen 20 Euro Pfand hinterlegen. Nach den Erfahrungen der Energieberaterinnen wird so mancher überrascht feststellen, was der Stand-by-Betrieb von PC, TV- oder Batterie-Ladegeräten kostet. Da kommen schnell 100 Euro im Jahr zusammen. Nach Angaben von Stiftung Warentest kostet allein der Dauerbetrieb einer HiFi-Komplettanlage gut 15 Euro jährlich. Die Tester haben übrigens ermittelt, dass viele Geräte der Unterhaltungselektronik im Bereitschafts-Modus mehr Strom verbrauchen als während des Betriebs. "Doch auch Terrarien, Aquarien und Durchlauf-Erhitzer, die das Wasser erwärmen, verbrauchen viel Energie und belasten das Haushaltsbudget", sagt Carina Vogel.


    Nach wie vor können sich die Bürger auch in der Beratungsstelle rund ums Thema Energie informieren. Jutta Lorenzen und Iris Thyroff-Krause beantworten Fragen und geben Tipps immer dienstags von 11 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. 30 Minuten kosten fünf Euro. Auch hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.


    Angesichts steigender Energiepreise stößt die Energieberatung auf wachsendes Interesse. Seit Jahresbeginn gab es 75 Beratungen, im Vorjahr waren es 284. "Viele kommen mit ihrer Heizkostenabrechnung, weil sie nachzahlen müssen. Andere wollen von Öl auf Gas umstellen und das neue Haus auch gleich mit einer modernen Heizanlage ausstatten", sagt Carina Vogel. Hinzu kämen Fragen zu Fassadendämmung und Fenstertausch und den Fördermitteln, die der Bund dafür zur Verfügung stellt.

  • 12.03.2013: Kommunale Umwelt-Aktion Hannover und j+p starten Kooperation

    Am Standort Lüneburg sollen Stromsparhelfer im Rahmen des Caritas- Programmes von uns zu Stromsparhelfern geschult werden und dann bei der Energieberatung in einkommensschwachen Haushalten von j+p weiterhin betreut werden. Damit ist Niedersachsen nach Hamburg und Schleswig-Holstein das dritte Bundesland in dem wir für dieses sozial-geniale Projekt tätig werden können. Langzeitarbeitslose beginnen wieder eine geregelte berufliche Tätigkeit, den finanziell am schlechtesten ausgestatten Haushalten wird geholfen ihre Energiekosten zu senken und die Kommunen benötigen weniger Geld für Heizkostenzuschüsse, wenn in diesen Haushalten weniger geheizt werden muss.

  • 17.01.2013: KfW - die Kreditanstalt für Wiederaufbau verbessert Ihre Förderprogramme

    Nun ist es amtlich:


    Die KfW erhöht den Zuschussanteil für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen von 7,5% auf 10%.


    Hier das Merkblatt für Zuschüsse im Programm 430


    Hier das Merkblatt für zinsvergünstigte Kredite in den Programmen 151 und 152

  • 05.12.2012: Verbraucherzentrale informiert über Energiesparirrtümer

    Hauseigentümer die sanieren wollen haben es schwer.


    Auf der einen Seite die diversen gesetzlichen Vorgaben, die besonders beim Wärmeschutz immer umfassender und strenger werden, die Fördermittelangebote deren Anforderungen immer unübersichtlicher und schwerer erfüllbar werden.


    Auf der anderen Seite werden aus Sanierungen resuliterende Bauschäden immer intensiver von den Medien spektakulär, aber häufig leider sachlich falsch, dargestellt.


    Brandschutz und Schimmelgefahren sind derzeit die aktuellesten Themen.

    Einige "Altbau-Spezialisten" der wegen ihrer unkonventionellen Meinungen gern in den Medien gezeigt werden, führen hier zu besonders großer Verunsicherung. Nun wollen die Verbraucherzentralen eine Serie von Pressemitteilungen herausgeben um über Unwahrheiten beim Wärmeschutz zu informieren.

  • 01.11.2012: Weniger Geld für Solarstrom

    Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Strom aus PV-Anlagen, der in das Versorgungsnetz eingespeist wird, bekannt gegeben.

  • 02.05.2011: Startschuss für den 1. Hamburger Klimathlon

    Hamburger EnergieAgentur Hamea macht im Jahr der Umwelthauptstadt mit neuer Kampagne Energiesparen zum Breitensport.


    Wie beim Triathlon gibt es drei Disziplinen. Sparen, Tauschen und Wechseln stehen für Energie sparen, Stromfresser gegen effiziente Geräte austauschen und zu einem Ökostromanbieter wechseln. Beim Klimathlon gewinnt, wer am Ende die meisten Energiespar-Aktivitäten nachweisen kann. Gezählt werden ausschließlich Aktivitäten in privaten Haushalten.


    Als Sachverständige wird jenner + partner die Kampagne begleiten und empfiehlt, dass auch SIE am Hamburger Klimathlon teilnehmen:

  • 31.03.2011: Neue Förderrichtlinien für energetische Sanierung in Hamburg

    Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt hat Ihr seit 1997 laufendes Förderprogramm für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften aktualisiert.


    Neu ist, dass Sie bei umfassenden Maßnahmen umso mehr Geld erhalten, je mehr Heizenergie eingespart wird.


    nähere Informationen erhalten Sie von uns unter 040-53008808


    oder auf der Seite der WK.

  • 28.02.2011: KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen

    Im September 2010 war die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung abgeschafft worden.


    Jetzt besteht wieder die Möglichkeit hierfür Investitionszuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite zu erhalten. Damit Ihr Antrag von der KfW nicht abgelehnt wird, besprechen wir gern vorab mit Ihnen, ob die von Ihnen geplanten Maßnahmen den Anforderungen entsprechen und wir überprüfen Ihre Handwerkerangebote.

  • 25.05.2010: Sparpotenziale in den eigenen vier Wänden voll ausnutzen

    Am 1. Juni zwischen 19:00 und 21:00 Uhr ist Dipl. Ing. Bert Jenner zu Gast im Nuon-Energiewinkel


    in der Marktstraße 20 in Hamburg-Wandsbek und gibt seine jahrelangen Erfahrungen als Experte des Deutschen Energieberater Netzwerks kostenlos weiter.

    Fast in jedem Haushalt kann Energie eingespart werden, egal ob zum sparen beim eigenen Geldbeutel oder zum Klimaschutz. Über Kühlschranktemperaturen, energiesparende Beleuchtung, Sparpotenziale beim Wasser und das Reduzieren der Standby-Verluste erzählt der unabhängige und neutrale Energieberater. Außerdem beantwortet Herr Jenner die individuellen Fragen der Gäste.


    Die Teilnahme zu diesem Energiesparabend ist für alle Verbraucher kostenlos. Um telefonische Anmeldung wird jedoch gebeten unter: 040–55550390.

  • 29.04.2010: Wer sparen will, muss Prioritäten setzen!

    Energieberater Bert Jenner hat den „Stern“ zum Besuch bei Kunden mitgenommen und auch die Türen seines eigenen Hauses geöffnet, heißt es im Stern Journal (18/2010) auf Seite 90.

    Das eindeutige Fazit: Energiesparen am und im Haus lohnt sich, umso mehr natürlich, je höher die Energiepreise steigen. Die Aufgabe eines Energieberaters ist es, die Energiefresser im Haus aufzuspüren und nachhaltige Lösungen aufzuzeigen. Angefangen im Kleinen beim Tausch von Glühbirnen gegen Energiesparlampen, beim Wechseln des Duschkopfes mit weniger Durchfluss oder beim Einbau einer neuen CO2 neutralen Heizungsanlage.

  • 19.05.2010: Energieberatung bei den Stadtwerken Quickborn

    die seit über 2 Jahren im Rathaus Quickborn angesiedelte Energieberatung für Bürger der Stadt wurde jetzt im Mai 2010 zu den Stadtwerken umgesiedelt.


    Nichts verändert hat sich an den Beratungszeiten, Mittwoch 15:00 - 18:00. Verbessert hat sich der Service: Strom- und Gas- und Fernwärmekunden müssen nicht mehr ihre alten Abrechungen mitbringen. Das wird jetzt alles dort zum Kundentermin vorbereitet.


    Beraten wird zu den Themen: Heizungserneuerung, Solaranlagen, Wärmepumpen, Dämmaßnahmen und Fenstertausch, genauso wie zu den Thema Stromsparen durch Energiesparlampen, Standbyverluste, Kühlschranktausch etc. Ganz besonders interessant ist hier das Thema Heizungspumpen. Was die meisten Einfamilienhausbesitzer nicht wissen: Viele Pumpen laufen ununterbrochen die ganze Heizperiode oder sogar das ganze Jahr hindurch und verbrauchen Strom für bis zu 100 € jährlich. Der Ersatz solcher Stromfresser amortisiert sich in wenigen Jahren.

  • 09.04.2010: jenner + partner sind Ausbilder für die Stromsparhelfer in Hamburg.

    Hilfe für Einkommensschwache: Schluss mit den Stromfressern.


    An 59 Standorten bietet die Caritas ihren Stromspar-Check für Haushalte mit geringem Einkommen an.


    Das Besondere an der Aktion: Die Stromsparhelfer sind selbst Langzeitarbeitslose. Betreut und beworben werden sie gemeinsam mit den regionalen Caritas-Verbänden und der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Sie bekommen eine theoretische und praktische Einweisung durch qualifizierte Trainer, jenner + partner ist der Ausbilder in Hamburg. Nach einer Einarbeitungsphase gehen sie alleine vor Ort.

    Seit Anfang März kommen die Stromsparhelfer auch in Hamburg in die Haushalte und messen die Verbrauchswerte von Lampen, Kühlschränken, Elektroherden, Waschmaschinen, Computern, Fernsehgeräten oder Warmwasserbereitern. Danach geben sie qualifizierte Tipps, wie sich der Verbrauch mit einfachen Mitteln senken lässt.


    Alle Informationen über das Projekt liefert www.stromspar-check.de

    Interessant dazu ist auch ein Artikel im Hamburger Abendblatt

  • 26.01.2010: Wir bei "Rund ums Haus Norderstedt"

    Die "Rund ums Haus" in Norderstedt ist die größte Fachmesse für Immobilieninteressierte in den nördlichen Vororte von Hamburg. Seit nunmehr 13 Jahren können die Besucher Neuigkeiten rund ums Haus in Augenschein nehmen und sich von der Leistungsfähigkeit des Handwerks in Norderstedt überzeugen.

    Wir von jenner + partner werden auch auf der diesjährigen Infomesse "Rund ums Haus" in Norderstedt vertreten sein. Sie finden uns auf dem Stand der Stadtwerke Norderstedt. Wir bieten den Messebesuchern Energieberatungen an.


    Thermografie-Aktion


    Anlässlich der Messe findet eine Thermografie-Aktion statt und wir gewähren einen Rabatt in Höhe von 10 Euro auf die Preise unseres thermografie-teams.


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